Unsere Bodenuntersuchungen
in der Wallonie

Wir bei Aquaconseil führen jede Art der im Bodendekret von 2018 genannten Bodenuntersuchungen durch. Jede Untersuchung liefert wertvolle Informationen über die Zusammensetzung, die Struktur und die Eigenschaften des Bodens sowie über etwaige Verschmutzungen. Sie bieten eine Grundlage für die Entscheidungsfindung in Ihrem Projekt. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die von uns angebotenen Untersuchungen.

Orientierungsstudie (OS)

Die Orientierungsstudie ist der erste Schritt des Bodenverfahrens, das anzuwenden ist, wenn für Ihr Grundstück eine Verpflichtung aus dem Bodendekret vom 1. März 2018 gilt. Das primäre Ziel der Orientierungsstudie ist es zu prüfen, ob eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem untersuchten Grundstück vorliegt. 



Bei Ihnen muss eine Orientierungsstudie durchgeführt werden? Aquaconseil besitzt die Zulassung zur Durchführung derartiger Studien. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wie ist der Ablauf einer Orientierungsstudie mit Aquaconseil?

  • Analyse Ihres Bedarfs:

Wir beginnen unsere Arbeit mit einer Analyse des Kontextes Ihrer Anfrage und der Unterlagen, die Sie schon besitzen (Betriebsgenehmigung usw.), erforderlichenfalls wird eine Besichtigung Ihres Grundstücks durchgeführt. Danach können wir Ihnen ein auf Ihren Bedarf abgestimmtes Kosten- und Leistungsangebot unterbreiten.

  • Vorstudie:

Wir werten die administrativen und historischen Daten aus (Genehmigungen, Luftaufnahmen usw.) und erstellen ein vollständiges Verzeichnis der zu untersuchenden potenziellen Schadstoffquellen.

Dabei kann das bereits vorgelegte Leistungsangebot überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

.

  • Felduntersuchungen:

Wir entnehmen Boden- und Wasserproben auf Ihrem Grundstück. Die Probenahme erfolgt durch (manuelle oder maschinelle) Bohrungen und mit Piezometern (Vorrichtung zur Entnahme von Grundwasser). 

  • Analyse der Proben:

Die Proben werden an ein zugelassenes Labor geschickt, wobei wir die Proben, die untersucht werden sollen, entsprechend dem von der wallonischen Regionalverwaltung herausgegebenen Leitfaden auswählen.  

  • Interpretation der Ergebnisse:

Die Untersuchungsergebnisse werden mit den für Ihr Grundstück geltenden Normen verglichen.

Wenn keine Verschmutzung vorliegt, stellen wir einen Bodenkontrollschein (CCS) aus, der bei der wallonischen Regionalverwaltung eingereicht werden kann und den Abschluss des Verfahrens erlaubt. 

Wird eine Verschmutzung festgestellt, muss das Bodenverfahren fortgesetzt werden. 

  • Berichterstattung: 

Es wird ein den Vorgaben des Wallonischen Kodex der guten fachlichen Praxis entsprechender Bericht abgefasst und bei der Abteilung für die Sanierung von Böden der wallonischen Regionalverwaltung eingereicht.

Charakterisierungsstudie (CS)

Die Charakterisierungsstudie ist der zweite Schritt des Bodenverfahrens gemäß dem Bodendekret vom 1. März 2018. Sie wird im Anschluss an eine Orientierungsstudie durchgeführt, wenn dabei eine Verschmutzung festgestellt wurde. Ziel der Charakterisierungsstudie ist es, die Verschmutzung einzugrenzen, das heißt ihr Ausmaß einzuschätzen und festzustellen, ob eine Sanierung erforderlich ist.

Wie ist der Ablauf einer Charakterisierungsstudie mit Aquaconseil?

  • Analyse des Kontextes:

Wir beginnen unsere Arbeit mit einer Auswertung der Daten, die während der Orientierungsstudie erhoben wurden. Wir erstellen ein Kosten- und Leistungsangebot für die Eingrenzung der zuvor festgestellten Verschmutzungen.  

  • Felduntersuchungen:

Wir entnehmen Boden- und Grundwasserproben auf ihrem Grundstück. Die Probenahme erfolgt durch (manuelle oder maschinelle) Bohrungen und mit Piezometern (Vorrichtung zur Entnahme von Grundwasser). Die Probenahmestellen werden so gewählt, dass die Ausdehnung der Verschmutzung eingegrenzt und die Menge der belasteten Erde abgeschätzt werden kann.

  • Analyse der Proben:

Die Proben werden an ein zugelassenes Labor geschickt, wobei wir die Proben, die untersucht werden sollen, entsprechend dem von der wallonischen Regionalverwaltung herausgegebenen Leitfaden auswählen.  

  • Eingrenzung der Verschmutzungen:

Die Untersuchungsergebnisse werden mit den für Ihr Grundstück geltenden Normen verglichen.

Auf Grundlage der Ergebnisse beurteilen wir, ob weitere Felduntersuchungen durchgeführt werden müssen. Die Verschmutzungen müssen auf Ihrem Grundstück und gegebenenfalls auch außerhalb Ihres Grundstücks klar eingegrenzt werden. 

  • Prüfung der Notwendigkeit einer Bodensanierung:  

Bei der Charakterisierungsstudie wird geprüft, ob aufgrund der festgestellten Verschmutzung eine Sanierung erforderlich ist. 

In zwei Fällen ist eine Sanierung verpflichtend durchzuführen:

  • Verschmutzung aus jüngerer Zeit (nach dem 30. April 2007); 
  • Verschmutzung aus früherer Zeit, die jedoch eine ernste Gefährdung darstellt. 

Ob eine ernste Gefährdung besteht, wird im Rahmen einer Risikoanalyse beurteilt (verpflichtend bei Durchführung einer Charakterisierungsstudie). 

Siehe Risikoanalyse

  • Berichterstattung:

Es wird ein den Vorgaben des Wallonischen Kodex der guten fachlichen Praxis entsprechender Bericht abgefasst und bei der Abteilung für die Sanierung von Böden der wallonischen Regionalverwaltung eingereicht.

Kombinierte Studie

Die kombinierte Studie bietet die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren eine Kombination aus Orientierungsstudie und Charakterisierungsstudie bei der wallonischen Regionalverwaltung einzureichen. Es muss nur ein Bericht eingereicht werden, es entstehen weniger Verwaltungskosten und die Bearbeitungszeit des Antrags ist kürzer.

Das Ziel der kombinierten Studie ist dasselbe wie bei der Charakterisierungsstudie.

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse ist verpflichtend, wenn eine Charakterisierungsstudie bzw. kombinierten Studie durchgeführt werden muss. Bei der Risikoanalyse werden die aufgrund der Verschmutzung vorhandenen Risiken für Gesundheit, Grundwasser und Ökosysteme bewertet.

Das Ergebnis der Analyse entscheidet darüber, ob das Bodenverfahren abgeschlossen werden kann (keine ernste Gefährdung aufgrund der Verschmutzung) oder ob Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen (ernste Gefährdung).

Wie ist der Ablauf einer Risikoanalyse mit Aquaconseil?

Die Analyse erfolgt in zwei Stufen: Zunächst wird eine vereinfachte Analyse durchgeführt (verpflichtend) und abhängig von deren Ergebnissen wird anschließend eine detaillierte Analyse vorgenommen. Bei früheren Untersuchungen erhobene Daten werden in verschiedene Computerprogramme eingespeist, um die Eigenschaften Ihres Grundstücks zu modellieren (Verschmutzung, Gebäude, versiegelte Flächen usw.).

Sie haben Fragen oder Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihr Projekt noch heute zu starten!

Starten wir Ihr Projekt!

1. Wallonie

Das Dekret über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung vom 1.er März 2018 besagt, dass in den folgenden Fällen eine Orientierungsstudie durchzuführen ist:

 

  1. Ihr Projekt erfordert eine kombinierte oder integrierte städtebauliche Genehmigung für ein Grundstück, das in der Datenbank über den Bodenzustand (BDES) pfirsichfarben eingetragen ist, wenn:
  • entweder eine genehmigungsbedürftige Änderung des Flächenbedarfs vorgesehen ist (z. B. Abbruch oder Bau eines Gebäudes, Bodenaushub usw.)
  • oder eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung vorgesehen ist und für die neue Nutzung strengere Vorgaben gelten (wenn Sie z. B. Wohnungen auf einem ehemaligen Industriegelände errichten usw.)
  1. Sie betreiben eine Tätigkeit, bei der davon ausgegangen wird, dass sie ein Risiko für den Boden darstellt, und eine der folgenden Situationen trifft auf Sie zu:
  • Einstellung des Betriebs
  • Auslaufende Genehmigung oder Erklärung (Erneuerung der Genehmigung)
  • Endgültiger Entzug der Genehmigung
  • Bei einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung zum dauerhaften Verbot des Betriebs der betreffenden Anlage oder Tätigkeit

2. Brüssel

Die Bodenverordnung vom 5. März 2009 sieht vor, dass in den folgenden Fällen eine Untersuchung des Bodenzustands durchzuführen ist:

  1. Sie sind Eigentümer einer Parzelle und die folgende Situation trifft auf Sie zu:
  • Sie verkaufen das Grundstück und das Grundstück wird im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt.
  1. Sie betreiben eine Tätigkeit, bei der davon ausgegangen wird, dass sie ein Risiko für den Boden darstellt, und eine der folgenden Situationen trifft auf Sie zu:
  • Sie stellen Ihre Tätigkeit ein.
  • Sie übergeben Ihre Tätigkeit.
  • Sie sind in Konkurs geraten.
  • Sie wollen Ihre Genehmigung verlängern lassen, die Behörde hat aber festgestellt, dass für die Anlage während ihrer gesamten Betriebsdauer keine Vorkehrungen zum Schutz des Bodens getroffen wurden oder dass die Schutzvorkehrungen nicht ausreichend kontrolliert und gewartet werden.
  • Sie möchten Ihre vor dem 7. Januar 2013 erteilte Zulassung für eine Risikotätigkeit, die unter den Erlass vom 21. November 2013 fällt, auf den aktuellen Stand bringen.

 

  1. Sie planen ein Projekt, das eine Umweltgenehmigung erfordert, und die zwei folgenden Fälle treffen auf Sie zu:
  • Neues Projekt oder Erweiterung einer Tätigkeit, die ein Risiko für den Boden darstellt;
  • Arbeiten mit einer Bodenkontaktfläche von über 20 m² auf einer Parzelle, die im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt wird.

 

  1. Besondere Fälle
  • Feststellung einer Verschmutzung im Verlauf der Bauarbeiten
  • Verschmutzung infolge eines Unfalls (Austreten von Heizöl usw.)
  • Enteignung eines Grundstücks, das im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt wird, für die die enteignende Behörde aufkommt, und zwar noch vor dem vorläufigen Urteil über die Enteignung

 

Möchten Sie mehr über Bodenuntersuchungen erfahren? Informationen zu allen unseren Serviceleistungen finden Sie auf unserer Website, oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Für Ihr Projekt wird ein Bericht zur Bodenqualität benötigt, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:

  • Parzelle pfirsichfarben oder lavendelfarben in der BDES eingetragen
  • Parzelle nicht pfirsichfarben in der BDES eingetragen, Aushubmenge von 400 m³ wird jedoch überschritten

 

Setzen Sie sich für weitere Auskünfte mit uns in Verbindung.

Für die Erneuerung Ihrer Umweltgenehmigung ist eine Bodenuntersuchung erforderlich, wenn davon ausgegangen wird, dass Ihre Tätigkeit ein Risiko für den Boden darstellt. Dies steht normalerweise in der auslaufenden Umweltgenehmigung.

 

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie unsere Hilfe benötigen, um zu klären, ob Ihre Tätigkeit ein Risiko für den Boden darstellt.

Ein pfirsichfarbener Eintrag in der BDES kann bedeuten, dass bei der Parzelle der Verdacht auf eine Verschmutzung vorliegt und folgende Verpflichtungen bestehen:

  1.  Vor Beantragung einer kombinierten oder integrierten städtebaulichen Genehmigung ist eine Bodenuntersuchung durchzuführen, sofern Ihr Projekt:
    • eine Änderung des Flächenbedarfs beinhaltet (z. B. Abbruch oder Bau eines Gebäudes, Bodenaushub usw.);
    • eine Nutzungsänderung beinhaltet und für die neue Nutzung strengere Vorgaben gelten (wenn Sie z. B. Wohnungen auf einem ehemaligen Industriegelände errichten usw.);
  2. Für den Bodenaushub ist ein Bericht zur Bodenqualität zu erstellen (unabhängig von der Aushubmenge).