1. Wallonie
Das Dekret über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung vom 1.er März 2018 besagt, dass in den folgenden Fällen eine Orientierungsstudie durchzuführen ist:
- Ihr Projekt erfordert eine kombinierte oder integrierte städtebauliche Genehmigung für ein Grundstück, das in der Datenbank über den Bodenzustand (BDES) pfirsichfarben eingetragen ist, wenn:
- entweder eine genehmigungsbedürftige Änderung des Flächenbedarfs vorgesehen ist (z. B. Abbruch oder Bau eines Gebäudes, Bodenaushub usw.)
- oder eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung vorgesehen ist und für die neue Nutzung strengere Vorgaben gelten (wenn Sie z. B. Wohnungen auf einem ehemaligen Industriegelände errichten usw.)
- Sie betreiben eine Tätigkeit, bei der davon ausgegangen wird, dass sie ein Risiko für den Boden darstellt, und eine der folgenden Situationen trifft auf Sie zu:
- Einstellung des Betriebs
- Auslaufende Genehmigung oder Erklärung (Erneuerung der Genehmigung)
- Endgültiger Entzug der Genehmigung
- Bei einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung zum dauerhaften Verbot des Betriebs der betreffenden Anlage oder Tätigkeit
2. Brüssel
Die Bodenverordnung vom 5. März 2009 sieht vor, dass in den folgenden Fällen eine Untersuchung des Bodenzustands durchzuführen ist:
- Sie sind Eigentümer einer Parzelle und die folgende Situation trifft auf Sie zu:
- Sie verkaufen das Grundstück und das Grundstück wird im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt.
- Sie betreiben eine Tätigkeit, bei der davon ausgegangen wird, dass sie ein Risiko für den Boden darstellt, und eine der folgenden Situationen trifft auf Sie zu:
- Sie stellen Ihre Tätigkeit ein.
- Sie übergeben Ihre Tätigkeit.
- Sie sind in Konkurs geraten.
- Sie wollen Ihre Genehmigung verlängern lassen, die Behörde hat aber festgestellt, dass für die Anlage während ihrer gesamten Betriebsdauer keine Vorkehrungen zum Schutz des Bodens getroffen wurden oder dass die Schutzvorkehrungen nicht ausreichend kontrolliert und gewartet werden.
- Sie möchten Ihre vor dem 7. Januar 2013 erteilte Zulassung für eine Risikotätigkeit, die unter den Erlass vom 21. November 2013 fällt, auf den aktuellen Stand bringen.
- Sie planen ein Projekt, das eine Umweltgenehmigung erfordert, und die zwei folgenden Fälle treffen auf Sie zu:
- Neues Projekt oder Erweiterung einer Tätigkeit, die ein Risiko für den Boden darstellt;
- Arbeiten mit einer Bodenkontaktfläche von über 20 m² auf einer Parzelle, die im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt wird.
- Besondere Fälle
- Feststellung einer Verschmutzung im Verlauf der Bauarbeiten
- Verschmutzung infolge eines Unfalls (Austreten von Heizöl usw.)
- Enteignung eines Grundstücks, das im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt wird, für die die enteignende Behörde aufkommt, und zwar noch vor dem vorläufigen Urteil über die Enteignung
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