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Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Bodendekret in Wallonien
Vermeidung der Pflicht zur Bodengutachten-Erstellung (BDES – „pfirsichfarbene“ Einstufung)
Worum geht es?
Das Bodendekret in Wallonien (1. März 2018) sieht in bestimmten Fällen die Verpflichtung vor, ein Bodengutachten durchführen zu lassen, insbesondere eine Orientierungsstudie.
Diese Pflicht kann ausgelöst werden durch:
- einen Genehmigungsantrag (Baugenehmigung, Einheitsgenehmigung, integrierte Genehmigung)
- oder bei der Ausübung einer Tätigkeit, die ein risiko für den Boden darstellt
- wenn das Grundstück in der Datenbank zum Zustand der Böden (BDES) als „pfirsichfarben“ eingestuft ist
Die wallonische Gesetzgebung sieht jedoch mehrere genau definierte Fälle vor, in denen es möglich ist, ein Bodengutachten zu vermeiden oder eine Befreiung bzw. Ausnahmegenehmigung zum Bodendekret zu erhalten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann kann ein Bodengutachten vermieden werden?
Je nach Art des Projekts und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen kann es möglich sein nachzuweisen, dass:
- das Bodendekret auf die betreffende Situation nicht anwendbar ist (Nichtanwendbarkeit)
- oder die Verpflichtung durch einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung oder einen Antrag auf Befreiung aufgehoben werden kann
Diese Möglichkeiten sind streng geregelt und müssen gegenüber der zuständigen Behörde fundiert und nachvollziehbar begründet werden.
In bestimmten Fällen muss der Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung mit einem Expertenbericht begleitet werden, der bestätigt, dass der angegebene Grund zutrifft, zum Beispiel:
- keine risikobehaftete Tätigkeit in Bezug auf den Boden,
- abgeschlossene/konfinierte Anlage ohne Kontakt zum Boden,
- risikobehaftete Tätigkeit befindet sich auf einem anderen Grundstück,
- temporäre Aktivität oder eine besondere Situation, die im Bodendekret vorgesehen ist.
Unsere Unterstützung: Ausnahmegenehmigung, Befreiung oder Nichtanwendbarkeit
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, um administrativen Aufwand, Bearbeitungszeiten und Kosten so weit wie möglich zu reduzieren – bei gleichzeitig vollständiger Konformität mit der wallonischen Gesetzgebung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- die Analyse Ihres Projekts und die Prüfung, ob das Bodendekret anwendbar ist
- die Identifikation von Möglichkeiten zur Nichtanwendbarkeit, Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
- die Erstellung der erforderlichen Unterlagen und – falls nötig – die Ausarbeitung des von der Behörde erwarteten technischen Berichts
Für welche Projekttypen?
Unsere Begleitung eignet sich insbesondere für folgende Fälle:
- Anträge auf Baugenehmigung, Einheitsgenehmigung oder integrierte Genehmigung
- Projekte auf Grundstücken, die in der BDES („pfirsichfarben“) erfasst sind
- temporäre Tätigkeiten oder besondere Fälle gemäß Bodendekret
Mit unserer Unterstützung profitieren Sie von:
- fundierter regulatorischer Expertise im Bereich Bodenmanagement in Wallonien
- einem pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz
- klaren, gut begründeten und behördenkonformen Dossiers
- Zeitgewinn und erhöhter Rechtssicherheit für Ihr Projekt
Sie haben Fragen oder Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihr Projekt noch heute zu starten!