Untersuchung des Bodenzustands

Die Untersuchung des Bodenzustands wurde mit der Bodenverordnung vom 5. März 2009 eingeführt. Das primäre Ziel der Untersuchung des Bodenzustands ist es zu prüfen, ob eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem untersuchten Grundstück vorliegt und deren Herkunft und Art zu bestimmen.

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • Analyse Ihres Bedarfs:

Wir beginnen unsere Arbeit mit einer Analyse des Kontextes Ihrer Anfrage und der Unterlagen, die Sie schon besitzen (Betriebsgenehmigung usw.), erforderlichenfalls wird eine Besichtigung Ihres Grundstücks durchgeführt. Danach können wir Ihnen ein auf Ihren Bedarf abgestimmtes Kosten- und Leistungsangebot unterbreiten. 

  • Vorstudie:

Wir werten die administrativen und historischen Daten aus (Genehmigungen, Luftaufnahmen usw.) und erstellen ein vollständiges Verzeichnis der zu untersuchenden potenziellen Schadstoffquellen.

Dabei kann das bereits vorgelegte Leistungsangebot überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

  • Felduntersuchungen:

Wir entnehmen Boden- und Wasserproben auf Ihrem Grundstück. Die Probenahme erfolgt durch (manuelle oder maschinelle) Bohrungen und mit Piezometern (Vorrichtung zur Entnahme von Grundwasser). 

  • Analyse der Proben:

Die Proben werden an ein zugelassenes Labor geschickt, wobei wir die Proben, die untersucht werden sollen, entsprechend dem von der Regionalverwaltung Brüssel-Hauptstadt herausgegebenen Leitfaden auswählen.  

  • Interpretation der Ergebnisse:

Die Analyseergebnisse werden mit den für Ihr Grundstück geltenden Normen verglichen.

Wenn keine Verschmutzung vorliegt und in einigen besonderen Fällen (Verschmutzung des Auffüllmaterials oder geringfügige Behandlung) wird das Verfahren abgeschlossen. 

Wird eine Verschmutzung festgestellt, muss das Bodenverfahren fortgesetzt werden. 

  • Berichterstattung: 

Es wird ein den Vorgaben der Bodenverordnung entsprechender Bericht abgefasst und bei der Umweltbehörde der Region Brüssel-Hauptstadt eingereicht.

Bei Ihnen muss eine Untersuchung des Bodenzustands durchgeführt werden? Aquaconseil besitzt die Zulassung zur Durchführung derartiger Studien. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Detaillierte Studie

Eine detaillierte Studie wird durchgeführt, wenn die Untersuchung des Bodenzustands ergeben hat, dass eine die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreitende Verschmutzung vorhanden ist. Ziel der detaillierten Studie ist es, den Ursprung und den Zeitpunkt der Verschmutzung zu bestimmen und die Verschmutzung einzugrenzen, das heißt, ihr Ausmaß zu ermitteln.

Wie läuft die Untersuchung ab?

  • Analyse des Kontextes:

Wir beginnen unsere Arbeit mit einer Auswertung der Daten, die während der Untersuchung des Bodenzustands erhoben wurden. Wir erstellen ein Kosten- und Leistungsangebot für die Eingrenzung der zuvor festgestellten Verschmutzungen.  

  • Felduntersuchungen:

Wir entnehmen Boden- und Grundwasserproben auf ihrem Grundstück. Die Probenahme erfolgt durch (manuelle oder maschinelle) Bohrungen und mit Piezometern (Vorrichtung zur Entnahme von Grundwasser). Die Probenahmestellen werden so gewählt, dass die Ausdehnung der Verschmutzung eingegrenzt und die Menge der belasteten Erde abgeschätzt werden kann.

  • Analyse der Proben:

Die Proben werden an ein zugelassenes Labor geschickt. Die Auswahl der Proben, die untersucht werden sollen, treffen wir auf Grundlage der Vorstudien und des Probenahmeplans.

  • Eingrenzung der Verschmutzungen:

Die Untersuchungsergebnisse werden mit den für Ihr Grundstück geltenden Normen verglichen.

Auf Grundlage der Ergebnisse beurteilen wir, ob weitere Felduntersuchungen durchgeführt werden müssen. Die Verschmutzungen müssen auf Ihrem Grundstück und gegebenenfalls auch außerhalb Ihres Grundstücks klar eingegrenzt werden.

  • Berichterstattung:

Es wird ein den Vorgaben der Bodenverordnung entsprechender Bericht abgefasst und bei der Umweltbehörde der Region Brüssel-Hauptstadt eingereicht.

Risikoanalyse

Eine Risikoanalyse wird durchgeführt, wenn in der vorangegangenen detaillierten Studie Verschmutzungen auf einem Grundstück festgestellt wurden. Bei der Risikoanalyse werden die aufgrund der Verschmutzung bestehenden Gefahren für Gesundheit und Umwelt bewertet. 

Auf Grundlage der Risikoanalyse kann entschieden werden, ob das Bodenverfahren abgeschlossen werden kann oder ob Sanierungsarbeiten auf dem Gelände durchgeführt werden müssen.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Bei früheren Untersuchungen erhobene Daten werden in verschiedene Computerprogramme eingespeist, um die Eigenschaften Ihres Grundstücks zu modellieren (Verschmutzung, Gebäude, versiegelte Flächen usw.).

Zeigt sich am Ende der Untersuchung, dass die Verschmutzung eine nicht hinnehmbare Gefahr darstellt, müssen Maßnahmen zum Risikomanagement in Betracht gezogen werden. 

Zusammenfassende Untersuchung

Die zusammenfassende Untersuchung bietet die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren einen einzigen Bericht bei der Umweltbehörde der Region Brüssel-Hauptstadt einzureichen. Der Bericht enthält die Untersuchung des Bodenzustands, die detaillierte Studie und die Risikoanalyse. Der Vorteil ist, dass weniger Verwaltungskosten entstehen und die Bearbeitungszeit kürzer ist. 

Sie haben Fragen oder Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihr Projekt noch heute zu starten!

Starten wir Ihr Projekt!

1. Wallonie

Das Dekret über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung vom 1.er März 2018 besagt, dass in den folgenden Fällen eine Orientierungsstudie durchzuführen ist:

 

  1. Ihr Projekt erfordert eine kombinierte oder integrierte städtebauliche Genehmigung für ein Grundstück, das in der Datenbank über den Bodenzustand (BDES) pfirsichfarben eingetragen ist, wenn:
  • entweder eine genehmigungsbedürftige Änderung des Flächenbedarfs vorgesehen ist (z. B. Abbruch oder Bau eines Gebäudes, Bodenaushub usw.)
  • oder eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung vorgesehen ist und für die neue Nutzung strengere Vorgaben gelten (wenn Sie z. B. Wohnungen auf einem ehemaligen Industriegelände errichten usw.)
  1. Sie betreiben eine Tätigkeit, bei der davon ausgegangen wird, dass sie ein Risiko für den Boden darstellt, und eine der folgenden Situationen trifft auf Sie zu:
  • Einstellung des Betriebs
  • Auslaufende Genehmigung oder Erklärung (Erneuerung der Genehmigung)
  • Endgültiger Entzug der Genehmigung
  • Bei einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung zum dauerhaften Verbot des Betriebs der betreffenden Anlage oder Tätigkeit

2. Brüssel

Die Bodenverordnung vom 5. März 2009 sieht vor, dass in den folgenden Fällen eine Untersuchung des Bodenzustands durchzuführen ist:

  1. Sie sind Eigentümer einer Parzelle und die folgende Situation trifft auf Sie zu:
  • Sie verkaufen das Grundstück und das Grundstück wird im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt.
  1. Sie betreiben eine Tätigkeit, bei der davon ausgegangen wird, dass sie ein Risiko für den Boden darstellt, und eine der folgenden Situationen trifft auf Sie zu:
  • Sie stellen Ihre Tätigkeit ein.
  • Sie übergeben Ihre Tätigkeit.
  • Sie sind in Konkurs geraten.
  • Sie wollen Ihre Genehmigung verlängern lassen, die Behörde hat aber festgestellt, dass für die Anlage während ihrer gesamten Betriebsdauer keine Vorkehrungen zum Schutz des Bodens getroffen wurden oder dass die Schutzvorkehrungen nicht ausreichend kontrolliert und gewartet werden.
  • Sie möchten Ihre vor dem 7. Januar 2013 erteilte Zulassung für eine Risikotätigkeit, die unter den Erlass vom 21. November 2013 fällt, auf den aktuellen Stand bringen.

 

  1. Sie planen ein Projekt, das eine Umweltgenehmigung erfordert, und die zwei folgenden Fälle treffen auf Sie zu:
  • Neues Projekt oder Erweiterung einer Tätigkeit, die ein Risiko für den Boden darstellt;
  • Arbeiten mit einer Bodenkontaktfläche von über 20 m² auf einer Parzelle, die im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt wird.

 

  1. Besondere Fälle
  • Feststellung einer Verschmutzung im Verlauf der Bauarbeiten
  • Verschmutzung infolge eines Unfalls (Austreten von Heizöl usw.)
  • Enteignung eines Grundstücks, das im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt wird, für die die enteignende Behörde aufkommt, und zwar noch vor dem vorläufigen Urteil über die Enteignung

 

Möchten Sie mehr über Bodenuntersuchungen erfahren? Informationen zu allen unseren Serviceleistungen finden Sie auf unserer Website, oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Für Ihr Projekt wird ein Bericht zur Bodenqualität benötigt, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:

  • Parzelle pfirsichfarben oder lavendelfarben in der BDES eingetragen
  • Parzelle nicht pfirsichfarben in der BDES eingetragen, Aushubmenge von 400 m³ wird jedoch überschritten

 

Setzen Sie sich für weitere Auskünfte mit uns in Verbindung.

Für die Erneuerung Ihrer Umweltgenehmigung ist eine Bodenuntersuchung erforderlich, wenn davon ausgegangen wird, dass Ihre Tätigkeit ein Risiko für den Boden darstellt. Dies steht normalerweise in der auslaufenden Umweltgenehmigung.

 

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie unsere Hilfe benötigen, um zu klären, ob Ihre Tätigkeit ein Risiko für den Boden darstellt.

Ein pfirsichfarbener Eintrag in der BDES kann bedeuten, dass bei der Parzelle der Verdacht auf eine Verschmutzung vorliegt und folgende Verpflichtungen bestehen:

  1.  Vor Beantragung einer kombinierten oder integrierten städtebaulichen Genehmigung ist eine Bodenuntersuchung durchzuführen, sofern Ihr Projekt:
    • eine Änderung des Flächenbedarfs beinhaltet (z. B. Abbruch oder Bau eines Gebäudes, Bodenaushub usw.);
    • eine Nutzungsänderung beinhaltet und für die neue Nutzung strengere Vorgaben gelten (wenn Sie z. B. Wohnungen auf einem ehemaligen Industriegelände errichten usw.);
  2. Für den Bodenaushub ist ein Bericht zur Bodenqualität zu erstellen (unabhängig von der Aushubmenge).