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Häufig gestellte Fragen - Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren
- Auflistung Ihrer Tätigkeiten: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Tätigkeiten und Anlagen in Ihrem Unternehmen.
- Erlass-Liste einsehen: Nutzen Sie das Online-Tool der Wallonie, um die Rubriken zu ermitteln, die Ihren aufgelisteten Tätigkeiten und Anlagen entsprechen (http://environnement.wallonie.be/cgi/dgrne/aerw/pe/__drup/chx_rub_intro.idc).
- Bestimmung der höchsten Klasse: Die höchste Klasse unter den ermittelten Rubriken bestimmt die Klasse Ihrer Umweltgenehmigung. Hinweis: Klasse 1 ist die höchste Klasse. Es folgen die Klassen 2 und 3.
Warum ist es wichtig, die Klasse der Umweltgenehmigung zu kennen?
Die einzelnen Klassen sind mit spezifischen Verpflichtungen verbunden und je nach Klasse gelten unterschiedliche Verfahren. Deswegen sollte unbedingt die Klasse der Genehmigung geklärt werden, bevor z. B. eine Erneuerung oder Erweiterung der Genehmigung beantragt wird.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir sind Ihnen beim Antragsverfahren gerne behilflich.
Die Erneuerung Ihrer Umweltgenehmigung sollte frühzeitig beantragt werden. So kann eine etwaige Unterbrechung Ihrer Tätigkeiten vermieden werden.
Es wird empfohlen, spätestens ein Jahr vor dem Auslaufen Ihrer aktuellen Genehmigung mit der Vorbereitung des Antrags zu beginnen. Sie haben dann genug Zeit, um alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, und die Verwaltung kann Ihren Antrag rechtzeitig bearbeiten. Es kann auch früher mit den Vorbereitungen begonnen werden (bis zu zwei Jahre vor Ablauf). Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie Änderungen an Ihren Anlagen oder Tätigkeiten planen oder wenn vorab eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden muss.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie bei der Erneuerung Ihrer Umweltgenehmigung Hilfe benötigen.
Zunächst muss eine Reihe von Unterlagen zusammengestellt werden. Die Liste der notwendigen Unterlagen kann variieren und hängt von Ihrer Tätigkeit und der Klasse Ihrer Genehmigung ab.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, wird der Antrag auf Erneuerung bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Regionalbehörde) eingereicht.