Wasser

Wann muss eine hydrologische Untersuchung durchgeführt werden?

Die Extremwetterereignisse und insbesondere die Überschwemmungen in der Wallonie von 2021 haben gezeigt, dass wir unsere Praxis beim Bau und bei der Raumplanung anpassen müssen. Ein entsprechendes Rundschreiben über die Bebaubarkeit in Überschwemmungsgebieten gilt seit April 2022.

 

Es schreibt eine hydrologische Untersuchung vor, wenn:

  • das Projekt in einem Gebiet geplant ist, in dem eine Überschwemmungsgefahr besteht oder das in einer konzentrierten Abflussachse gelegen ist.
  • durch das Projekt die Wasserabläufe geändert werden könnten (Schaffung weiterer versiegelter Flächen, Änderung des Bodenreliefs usw.).
  • das Projekt eine erhebliche Gefahr für Personen und Sachen im Fall einer Überschwemmung darstellt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über unsere Serviceleistungen, oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.