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Häufig gestellte Fragen - Boden
Boden
1. Wallonie
Das Dekret über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung vom 1.er März 2018 besagt, dass in den folgenden Fällen eine Orientierungsstudie durchzuführen ist:
- Ihr Projekt erfordert eine kombinierte oder integrierte städtebauliche Genehmigung für ein Grundstück, das in der Datenbank über den Bodenzustand (BDES) pfirsichfarben eingetragen ist, wenn:
- entweder eine genehmigungsbedürftige Änderung des Flächenbedarfs vorgesehen ist (z. B. Abbruch oder Bau eines Gebäudes, Bodenaushub usw.)
- oder eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung vorgesehen ist und für die neue Nutzung strengere Vorgaben gelten (wenn Sie z. B. Wohnungen auf einem ehemaligen Industriegelände errichten usw.)
- Sie betreiben eine Tätigkeit, bei der davon ausgegangen wird, dass sie ein Risiko für den Boden darstellt, und eine der folgenden Situationen trifft auf Sie zu:
- Einstellung des Betriebs
- Auslaufende Genehmigung oder Erklärung (Erneuerung der Genehmigung)
- Endgültiger Entzug der Genehmigung
- Bei einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung zum dauerhaften Verbot des Betriebs der betreffenden Anlage oder Tätigkeit
2. Brüssel
Die Bodenverordnung vom 5. März 2009 sieht vor, dass in den folgenden Fällen eine Untersuchung des Bodenzustands durchzuführen ist:
- Sie sind Eigentümer einer Parzelle und die folgende Situation trifft auf Sie zu:
- Sie verkaufen das Grundstück und das Grundstück wird im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt.
- Sie betreiben eine Tätigkeit, bei der davon ausgegangen wird, dass sie ein Risiko für den Boden darstellt, und eine der folgenden Situationen trifft auf Sie zu:
- Sie stellen Ihre Tätigkeit ein.
- Sie übergeben Ihre Tätigkeit.
- Sie sind in Konkurs geraten.
- Sie wollen Ihre Genehmigung verlängern lassen, die Behörde hat aber festgestellt, dass für die Anlage während ihrer gesamten Betriebsdauer keine Vorkehrungen zum Schutz des Bodens getroffen wurden oder dass die Schutzvorkehrungen nicht ausreichend kontrolliert und gewartet werden.
- Sie möchten Ihre vor dem 7. Januar 2013 erteilte Zulassung für eine Risikotätigkeit, die unter den Erlass vom 21. November 2013 fällt, auf den aktuellen Stand bringen.
- Sie planen ein Projekt, das eine Umweltgenehmigung erfordert, und die zwei folgenden Fälle treffen auf Sie zu:
- Neues Projekt oder Erweiterung einer Tätigkeit, die ein Risiko für den Boden darstellt;
- Arbeiten mit einer Bodenkontaktfläche von über 20 m² auf einer Parzelle, die im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt wird.
- Besondere Fälle
- Feststellung einer Verschmutzung im Verlauf der Bauarbeiten
- Verschmutzung infolge eines Unfalls (Austreten von Heizöl usw.)
- Enteignung eines Grundstücks, das im Bodenzustandsverzeichnis unter der Kategorie 0 oder einer mit 0 kombinierten Kategorie geführt wird, für die die enteignende Behörde aufkommt, und zwar noch vor dem vorläufigen Urteil über die Enteignung
Möchten Sie mehr über Bodenuntersuchungen erfahren? Informationen zu allen unseren Serviceleistungen finden Sie auf unserer Website, oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Für Ihr Projekt wird ein Bericht zur Bodenqualität benötigt, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
- Parzelle pfirsichfarben oder lavendelfarben in der BDES eingetragen
- Parzelle nicht pfirsichfarben in der BDES eingetragen, Aushubmenge von 400 m³ wird jedoch überschritten
Setzen Sie sich für weitere Auskünfte mit uns in Verbindung.
Für die Erneuerung Ihrer Umweltgenehmigung ist eine Bodenuntersuchung erforderlich, wenn davon ausgegangen wird, dass Ihre Tätigkeit ein Risiko für den Boden darstellt. Dies steht normalerweise in der auslaufenden Umweltgenehmigung.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie unsere Hilfe benötigen, um zu klären, ob Ihre Tätigkeit ein Risiko für den Boden darstellt.
Ein pfirsichfarbener Eintrag in der BDES kann bedeuten, dass bei der Parzelle der Verdacht auf eine Verschmutzung vorliegt und folgende Verpflichtungen bestehen:
- Vor Beantragung einer kombinierten oder integrierten städtebaulichen Genehmigung ist eine Bodenuntersuchung durchzuführen, sofern Ihr Projekt:
- eine Änderung des Flächenbedarfs beinhaltet (z. B. Abbruch oder Bau eines Gebäudes, Bodenaushub usw.);
- eine Nutzungsänderung beinhaltet und für die neue Nutzung strengere Vorgaben gelten (wenn Sie z. B. Wohnungen auf einem ehemaligen Industriegelände errichten usw.);
- Für den Bodenaushub ist ein Bericht zur Bodenqualität zu erstellen (unabhängig von der Aushubmenge).
Ein lavendelfarbener Eintrag bedeutet, dass zu der Parzelle Informationen verfügbar sind, die nur als Orientierungshilfe dienen sollen. Es bedeutet nicht, dass eine Verpflichtung im Sinne des Bodendekrets besteht.
Wenn Sie eine Bestätigung (sichtbare Verschmutzung, negative Dichtheitsprüfung) dafür haben, dass Ihr Tank ein Leck hat, sind folgende Schritte zu unternehmen:
- Wenden Sie sich im Fall einer sichtbaren Verschmutzung an ein Unternehmen, das auf die Behandlung derartiger Verschmutzungen spezialisiert ist (Schadstoff im Keller, Schadstoff in einem Wasserlauf usw.), damit die Umweltauswirkungen verringert werden können.
- Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung
- Oft sind solche Schäden durch die Feuerversicherung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung gedeckt. Ihre Versicherung beauftragt dann eine versicherungssachverständige Person, die Ihren Fall bearbeitet. Sie setzt sich mit Ihnen in Verbindung und erläutert Ihnen die Modalitäten und den Versicherungsschutz Ihrer Versicherung;
- Setzen Sie sich mit einem bei der Wallonischen Region bzw. der Region Brüssel-Hauptstadt zugelassenen Bodenexperten in Verbindung
- Der Experte ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durchzuführen:
- Bodenuntersuchungen zur Feststellung einer etwaigen Verschmutzung
- Einschätzung des Umfangs der Verschmutzung
- Verfolgung der Sanierungsarbeiten
- Vorlage eines offiziellen Berichts bei den Behörden
- Meldung Ihres Schadens bei den zuständigen Behörden und beim Promaz-Fonds, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Wird bei der Orientierungsstudie eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers festgestellt, muss eine Charakterisierungsstudie durchgeführt werden. Die Charakterisierungsstudie erlaubt eine genaue Eingrenzung des verschmutzten Bereichs. Anschließend wird eine Risikoanalyse durchgeführt, um festzustellen, ob eine Sanierung nötig ist.
Möchten Sie mehr über diese Untersuchungen erfahren? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den entsprechenden Serviceleistungen, oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art und Ausmaß der Verschmutzung: Welche Schadstoffe sind vorhanden? Wie hoch ist die Schadstoffkonzentration? Wie groß ist die betroffene Fläche?
- Gefahren für Gesundheit und Umwelt: Stellt die Verschmutzung eine unmittelbare oder langfristige Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt dar?
- Nutzung des Grundstücks: Wird das Grundstück bewohnt? Wird es für industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke genutzt? Ist die geplante Nutzung des Grundstücks mit der vorhandenen Verschmutzung vereinbar?
- Handelt es sich um eine Verschmutzung aus früherer (vor 2007) oder aus jüngerer (nach 2007) Zeit?
Es muss daher eine umfassende Untersuchung (Charakterisierungsstudie und Risikoanalyse) durchgeführt werden, um festzustellen, ob eine Sanierung erforderlich ist.
Setzen Sie sich für weitere Auskünfte mit uns in Verbindung.