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Bodenuntersuchung
Sanierungsprojekt
Im Sanierungsprojekt werden die Verfahren beschrieben, die zur Sanierung eines Grundstücks, auf dem eine Verschmutzung festgestellt wurde, in Betracht gezogen werden sollten.
Die sachverständige Person legt dar, welche Variante unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte in Ihrem Fall am besten geeignet ist.
- Kontinuierlicher Dialog :
Wir stehen während der gesamten Ausarbeitung des Sanierungsprojekts mit Ihnen im Dialog. Wir analysieren alle Aspekte Ihrer Situation und Ihrer geplanten Projekte, um zu klären, welche Sanierungstechnik am besten geeignet ist.
- Berichterstattung:
Es wird ein den Vorgaben des Wallonischen Kodex der guten fachlichen Praxis entsprechender Bericht abgefasst und bei der Abteilung für die Sanierung von Böden der wallonischen Regionalverwaltung eingereicht.
In dem Bericht wird dargelegt, welche Sanierungstechnik eingesetzt und wie genau sie umgesetzt werden soll und welche Maßnahmen zur Überwachung der Sanierung getroffen werden sollen.

Verfahren der sofortigen Verwaltungsmaßnahmen (MGI)
Das Verfahren der sofortigen Verwaltungsmaßnahmen (MGI) soll die schnelle Behandlung einer Verschmutzung infolge eines Unfalls (Austreten von Heizöl, Verlust aus einem Tank usw.) oder einer bei genehmigten Bauarbeiten entdeckten Verschmutzung ermöglichen. Ziel dieses beschleunigten Verfahrens ist, dass schnell gehandelt werden kann, um zu verhindern, dass sich der Umweltschaden vergrößert.
- Kontakt zu den Behörden aufnehmen :
Für dieses Verfahren muss vorab die Genehmigung der zuständigen Behörden eingeholt werden. Hierzu ist ein Antragsformular auszufüllen, das nach Feststellung des Schadens so schnell wie möglich eingereicht werden muss.
- Analyse des Kontextes:
Wir beginnen unsere Arbeit mit einer Analyse des Kontextes Ihres Anliegens (Beschreibung des Schadens usw.). Es wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um alle verfahrenstechnischen Schwierigkeiten zu erfassen.
- Nachweisstudie:
Wir entnehmen Boden- und Grundwasserproben auf ihrem Grundstück. Die Probenahme erfolgt durch (manuelle oder maschinelle) Bohrungen und mit Piezometern (Vorrichtung zur Entnahme von Grundwasser). So kann festgestellt werden, ob vor Ort eine Auswirkung vorliegt, und gegebenenfalls kann eine erste Einschätzung der Verschmutzung abgegeben werden.
Liegt keine Verschmutzung vor, erstellen wir einen Bericht für die zuständige Behörde der Wallonischen Region, mit dem das Verfahren abgeschlossen werden kann.
- Sanierungsarbeiten:
Aufgrund der festgestellten Verschmutzung ist eine Sanierung erforderlich, verschiedene Techniken können zum Einsatz kommen. Die Sanierungsarbeiten werden unter Aufsicht eines zugelassenen Sachverständigenbüros für Bodensanierung wie Aquaconseil ausgeführt. Das Sachverständigenbüro stellt sicher, dass die durchgeführten Arbeiten dem Sanierungsprojekt entsprechen.
- Berichterstattung:
Es wird ein den Vorgaben des Wallonischen Kodex der guten fachlichen Praxis entsprechender Bericht abgefasst und bei der Abteilung für die Sanierung von Böden der wallonischen Regionalverwaltung eingereicht.

Umweltmonitoring
Aquaconseil stellt sicher, dass die durchgeführten Arbeiten dem Sanierungsprojekt entsprechen. Unsere Aufgabe ist es zu prüfen, ob durch die Arbeiten die festgelegten Ziele erreicht werden.
Wir beaufsichtigen die Arbeiten täglich und stellen sicher, dass alles den Vorschriften entsprechend durchgeführt wird. Aquaconseil überprüft die Arbeiten mit unterschiedlichen Mitteln, etwa durch die Entnahme von Boden-, Wasser- oder Luftproben.
Die sachverständige Person erklärt die Arbeiten für abgeschlossen, wenn die Ziele erreicht wurden.

Abschließende Bewertung
Die abschließende Bewertung ist der Bericht, mit dem das im Bodendekret vorgesehene Verfahren abgeschlossen werden kann. Sie enthält alle Angaben zur Sanierung und die Unterlagen, die belegen, dass die Arbeiten entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt wurden. Nach der Untersuchung wird ein Bodenkontrollschein (CCS) für Ihr Grundstück ausgestellt, und damit ist das Bodenverfahren offiziell abgeschlossen.

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